Ihre Ordination gründen in Oberösterreich

Sie sind Arzt und möchten in Oberösterreich eine Ordination gründen, übernehmen, übergeben oder niederlegen? Als Rechtsanwalt für Medizinrecht biete ich, Mag. Markus Huber, Ihnen meine juristische Unterstützung, damit Ihr Vorhaben reibungslos und unter gesicherten rechtlichen Bedingungen abläuft.

 

Rechtsanwalt für Medizinrecht

Ich, Mag. Markus Huber, habe mich als Rechtsanwalt auf das Medizinrecht spezialisiert und biete meinen Klienten aus Oberösterreich und Umgebung fundiertes Fachwissen und langjährige juristische Erfahrung. Ich vertrete Ärzte, Leiter medizinscher Versorgungszentren, selbständige Ambulatorien, Privatkrankenhäuser sowie Pharmazeuten und Apotheken in sämtlichen medizinrechtlichen Bereichen. Ich nehme mir für die Beratung meiner Klienten viel Zeit und arbeite mit hoher Einsatzbereitschaft daran, für Ihr Anliegen eine optimale Lösung zu finden.

 

Rechtliche Beratung für Ärzte

Als spezialisierter Anwalt für Medizinrecht biete ich Ärzten die rechtliche Beratung bei der Ordinationsgründung, -übernahme, -übergabe und -niederlegung genauso wie zu Themen des laufenden Ordinationsbetriebs, Datenschutz, Patientenrechte und Patientenaufklärung an. Ebenso kompetent bin ich für Sie da, wenn es um Investitionsvorhaben, die Personalplanung sowie sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Fragen geht. Ich vertrete Ihre Interessen vor Behörden, Sozialversicherungsträgern und auch vor Gericht.

 

Arztpraxis gründen

Sie möchten in Oberösterreich eine Ordination gründen und wissen nicht, wie dabei vorzugehen ist? Als Rechtsanwalt für Medizinrecht unterstütze ich Sie von der Planung bis zur Realisierung der Ordinationsgründung. Ich kläre gemeinsam mit Ihnen sämtliche Fragen zum rechtlichen Rahmen, zur Finanzierung und zu arbeits- und personalrechtlichen Aspekten sowie zur Ordinationsgestaltung. Wenn Sie eine Ordination gründen möchten, sollten Sie auch überlegen, ob Sie eine Kassen- oder Wahlarztordination wählen und mit wie vielen Mitarbeitern Sie beginnen möchten. Ich sorge dafür, dass bei Ihrer Ordinationsgründung kein wichtiger Punkt vergessen wird und Sie bestens vorbereitet sind. Gerne begleite ich Sie auch weiterführend beispielsweise bei der Einstellung Ihrer Mitarbeiter und der Vertragsaufsetzung.

 

Arztpraxis übernehmen

Besteht neben der Ordinationsgründung die Möglichkeiten zur Übernahme einer bereits vorhandenen Ordination, stehe ich Ihnen ebenso mit meinem fachlichen Rat zur Seite. Im Vordergrund stehen hier Ordinationsverträge sowie die steuerlichen Vereinbarungen. Als Anwalt für Medizinrecht übernehme ich die Vertragsaufsetzung oder ich prüfe bereits aufgesetzte Verträge, bevor Sie diese unterzeichnen. Dank meiner ausgezeichneten Fachkenntnisse zu juristischen Grundlagen und Zusammenhängen im Bereich Medizinrecht kann ich Sie bei Ihrem Vorhaben fachkundig, ökonomisch und zielorientiert beraten.

 

Wenn Sie nähere Informationen wünschen, vereinbaren Sie am besten einen Beratungstermin! Sie erreichen meine Rechtsanwaltskanzlei unter der Telefonnummer +43 662 273027. Gerne können Sie mir auch ein E-Mail an rechtsanwaelte@huber-ra.at senden.

Ihr Anwalt für Medizinrecht - Mag. Markus Huber